Download von Formularen und andere wichtige Hinweise
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte "Online-Grundbuchauszüge" an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren. In mehreren Fällen ist trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchausdruck übersandt worden. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch das Grundbuchamt zurückgewiesen.
Einen Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges finden Sie hier
Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges
Weitere Vordrucke finden Sie auf der Seite des Landesjustizportals