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Download von Formularen und andere wichtige Hinweise

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte "Online-Grundbuchauszüge" an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren. In mehreren Fällen ist trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchausdruck übersandt worden. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch das Grundbuchamt zurückgewiesen.


Einen Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges finden Sie hier


Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges


Weitere Vordrucke finden Sie auf der Seite des Landesjustizportals


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