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Mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen per Videokonferenz

Gemäß § 128 a Abs. 1 und 2 ZPO kann das Gericht in Zivilrechtsstreitigkeiten den Parteien, ihren Bevollmächtigten und weiteren Beteiligten gestatten, sich während der mündlichen Verhandlung und der Beweisaufnahme an einem anderen Ort aufzuhalten und von dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Dies bedeutet, dass einzelne oder sämtliche Parteien, Prozessbevollmächtigte, Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher nicht zu einem Gerichtstermin anreisen müssen, sondern von einem anderen Ort an der Verhandlung teilnehmen können. Die Prozessbeteiligten werden stattdessen per Videokonferenz zu der im Amtsgericht Wildeshausen stattfindenden Verhandlung dazugeschaltet und können auf diese Weise uneingeschränkt daran teilnehmen. Die Entscheidung darüber, ob Beteiligten diese Form der Teilnahme gestattet wird, steht im Ermessen des Gerichts.


Durch diese Form der Teilnahme vermeiden die Beteiligten weitere Anfahrtswege sowie lange Abwesenheiten in der Anwaltskanzlei oder auf der Arbeitsstelle. Während der Corona-Pandemie kann so auch ein wichtiger Beitrag zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Covid19-Virus geleistet werden.


Beim Amtsgericht Wildeshausen ist inzwischen ein Saal mit der erforderlichen Technik ausgestattet. Als Software kommt Microsoft Skype for Business zum Einsatz, wofür eine Freigabe der Landesdatenschutzbeauftragten vorliegt; die Übertragung wird nicht aufgezeichnet. Auf Seiten der zuzuschaltenden Prozessbeteiligten sind lediglich eine hinreichend schnelle Internetverbindung und ein Computer mit Kamera und Headset bzw. ein Tablet oder Smartphone erforderlich.


Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Informationen des Oberlandesgerichts Oldenburg.

 

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