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Barrierefreiheit

Informationen zur Barrierefreiheit (Stand: 12.10.2023)


Behindertenparkplätze:

Der Parkplatz des Amtsgerichts Wildeshausen ist über die Straße "Im Hagen" erreichbar. Parkmünzen zum Verlassen des Parkplatzes erhalten Sie bei der Wachtmeisterei. Ein weiterer Behindertenparkplatz ist über die Zufahrt "Delmenhorster Straße" erreichbar.

Zugang zum Gebäude für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Personen:

Das Amtsgericht verfügt über zwei barrierefreie Zugänge an den jeweiligen Haupteingängen, welche sich nicht elektronisch öffnen lassen. Bitte melden Sie sich über die dort an beiden Eingangstüren angebrachte Klingel bei der Wachtmeisterei.

Fahrstuhl:

Über den Fahrstuhl sind alle Bereiche des Amtsgerichts erreichbar. Im Bedarfsfall sind die Wachtmeister gerne behilflich.

Behinderten-WC:

Die behindertengerechte Toilette befindet sich im Erdgeschoss.

Leitsystem:

Ein Leitsystem für Sehbehinderte ist nicht vorhanden. Bitte wenden Sie sich gerne für Informationen an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Amtsgerichts.

Evakuierungsstuhl:

Für den Notfall steht ein Evakuierungsstuhl zur Verfügung, der durch geschultes Personal jederzeit bedient werden kann.

Nachtbriefkasten:

Der Nachtbriefkasten befindet sich am Haupteingang "Delmenhorster Straße" und ist barrierefrei zu erreichen.

Verständigung in der mündlichen Verhandlung für gehörlose Personen:

In der niedersächsischen Justiz stehen einige digitale Hör-Anlagen (FM-Anlagen) zur Verfügung. Soweit Sie für die Verständigung eine solche Höranlage benötigen, werden Sie gebeten, rechtzeitig vor dem Termin unter Angabe der Geschäftsnummer mit der für Ihr Verfahren zuständigen Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen. Gehörlose Personen, die für die Verständigung einen Gebärdendolmetscher benötigen, werden ebenfalls gebeten, rechtzeitig vor dem Termin unter Angabe der Geschäftsnummer mit der zuständigen Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen; auf § 186 GVG wird verwiesen.

Zugänglichkeit von Dokumenten für sehbehinderte Personen:

Eine blinde oder sehbehinderte Person, die Beteiligte eines gerichtlichen Verfahrens ist, kann verlangen, dass ihr Schriftsätze und andere Dokumente des gerichtlichen Verfahrens in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden (Brailleschrift, Audiodokument, Großschrift oder barrierefreies elektronisches Dokument). Diese Möglichkeit steht auch einer blinden oder sehbehinderten Person zu, die von einer anderen Person beauftragt wurde, deren Recht wahrzunehmen. Kosten für die Zugänglichmachung werden nicht erhoben. Einzelheiten werden durch die Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde oder sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren geregelt; auf § 191a Abs. 1 GVG wird hingewiesen. Im Bedarfsfall wird auch hier gebeten, unter Angabe des Geschäftszeichens mit der für Ihr Verfahren zuständigen Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter der zentralen Rufnummer des Amtsgerichts: 04431/ 84-0.


Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V21.2 (08.2018) größtenteils vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte:

Alternativtexte für Bedienelemente:

  1. Nicht alle Grafikfunktionen sind bezeichnet. Einige Grafikschalter haben weder eine sichtbare noch eine unsichtbare Bezeichnung. Blinde können sich an den von Sreenreadern übermittelten Informationen daher nicht orientieren.
  2. Die Bezeichnung eingebundener Video-Grafiken ist für blinde Personen nicht eindeutig. Sie können sich anhand der übermittelten Informationen nicht orientieren.
  3. Nicht alle Grafiklinks sind für Blinde eindeutig gekennzeichnet.
  4. Beim Verändern der Browser Hintergrundfarbe verschwinden zum Teil wichtige Funktionen beziehungsweise Markierungen.


Gestaltung von Inhalten:

  1. Die Hierarchie der eingesetzten HTML Überschriften Elemente ist unlogisch. Eine Unterteilung der Webseite mit den Strukturelementen h1 bis h6 ist nicht gegeben. In der Struktur fehlen Bereiche wie zum Beispiel Menübereich, Servicebereich, Inhaltsbereich und Fußbereich. Blinden Anwenderinnen und Anwendern wird dadurch die Orientierung erschwert.
  2. Informationen in Listenform sind nicht als Listen im Quelltext implementiert. Dadurch wird blinden Personen die Zugänglichkeit erschwert, da sie Sreenreader Funktionen zum Auswählen und Überspringen von Listen und Listenelementen nicht nutzen können.
  3. Nicht alle Textpassagen sind mit geeigneten HTML-Strukturelementen ausgezeichnet.
  4. Nicht durchgängig sind Datentabellen strukturell richtig aufgebaut, was Blinden einen zielgerichteten Informationsabruf erschwert. Beim Auslesen der Inhalte mittels Sreenreader sind Inhalte nicht in logischer Abfolge auslesbar.
  5. Nicht in allen Eingabefeldern ist ein autocomplete-Attribut implementiert, welches insbesondere motorisch eingeschränkten Menschen die Eingabe von Daten vereinfachen kann, indem Eingabevorschläge angeboten werden, die einfach übernommen werden können.
  6. Der Kontrast der Textfarbe zur Hintergrundfarbe ist nicht in allen Fällen ausreichend, insbesondere fehlsichtigen Personen wird dadurch das Erkennen der Texte und somit der Informationsabruf erschwert.
  7. Bei einer Verringerung der Browserbreite sind unter Umständen nicht mehr alle Funktionen tastaturzugänglich.

Bedienbarkeit:

  1. Nicht durchgängig sind alle Funktionen und Inhalte mittels Tastaturnutzung ansteuerbar bzw. bedienbar. Nicht durchgängig sind alle Funktionen mittels Tabulator-Taste ansteuerbar. Die TAB-Reihenfolge ist nicht durchgängig nachvollziehbar, da unsichtbare Elemente angesteuert. Motorisch eingeschränkte Menschen können sich in Teilbereichen einer Seite zum Teil nur schwer orientieren. Bei der Tastaturnavigation ist der Fokus nicht durchgängig gut sichtbar. Motorisch eingeschränkten Menschen wird dadurch die Orientierung bei der Tastaturnavigation erschwert.
  2. Die Hauptsprache der Webseiten ist im Quelltext nicht angegeben. Dadurch kann insbesondere bei der Nutzung einer Sreenreader-Software der Informationsabruf erschwert werden.
  3. Nicht alle technischen Bezeichnungen der Seite wurden im Quelltext an die Sprache der Webseite angepasst. Dadurch kann insbesondere bei der Nutzung einer Sreenreader-Software der Informationsabruf erschwert werden.


Fehleridentifizierung:

Nicht alle Fehlermeldungen werden so aufgezeigt, dass sie auch von Sreenreadern erfasst werden können. Teilweise fehlen Hinweise und Beschriftungen, die notwendige Eingaben der Nutzerinnen und Nutzer beschreiben.


Schlichtungsverfahren:

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.


Die Schlichtungsstelle nach § 9b NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.


Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511/ 120-4010

E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de


12.10.2023


Weitere Informationen zur Barrierefreiheit erhalten Sie über das Landesjustizportal.


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