Niedersachsen klar Logo

Informationen Nachlass

Sie benötigen einen Erbschein?

Für die Erteilung eines Erbscheins ist ein Antrag zu stellen. Den Antrag können Sie bei einem Notar oder dem zuständigen Amtsgericht stellen. Zuständig ist regelmäßig das Amtsgericht, bei dem die Erblasserin ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Zur Vereinbarung eines Termins beim Amtsgericht schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem ausgefüllten Datenbogen (Link Datenbogen) an die untenstehende E-Mail-Adresse.

Das Amtsgericht tritt daraufhin mit Ihnen in Kontakt und teilt Ihnen mit, welche Unterlagen zum vereinbarten Termin mitzubringen sind.

Hinweis!

Amtsgerichte dürfen nicht rechtlich beraten. Im Antragstermin kann daher auch keine Beratung über die Erbenstellung oder die Erbquoten erfolgen. Sollte eine rechtliche Beratung gewünscht sein, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder einen Notar.

Sie möchten Ihr Erbe ausschlagen?

Nach deutschem Recht fällt den Erben die Erbschaft “automatisch“ an, einer gesonderten Erbschaftsannahme bedarf es nicht. Möchten Sie die Erbschaft jedoch nicht annehmen, ist eine Erbausschlagung zu erklären.

Die Erklärung der Erbausschlagung ist von einem Notar beglaubigen zu lassen oder beim zuständigen Amtsgericht zur Niederschrift abzugeben. Zur Vereinbarung eines Termins beim Amtsgericht schreiben Sie bitte eine Mail mit Ihren Kontaktdaten an die untenstehende E-Mail-Adresse.

Hinweis!

Erben werden nicht automatisiert vom Gericht über einen Erbschaftsanfall informiert! Die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Anfalls der Erbschaft. Wenden Sie sich daher rechtzeitig selbständig an einen Notar oder an das zuständige Amtsgericht, um nach Kenntnis des Erbschaftsanfalls eine ungewollte Erbschaft durch Fristablauf zu vermeiden.

Sie möchten Ihr verwahrtes Testament/Ihren verwahrten Erbvertrag zurück?

Für die Rückgabe Ihres in Verwahrung befindlichen Testamentes/Erbvertrages ist ein Termin mit dem Amtsgericht zu vereinbaren. Zur Vereinbarung eines Termins schreiben Sie bitte eine Mail mit Ihren Kontaktdaten an die untenstehende E-Mail-Adresse.

Hinweis!

Bei gemeinschaftlichen Testamenten müssen alle Testatoren im Termin anwesend sein und einer Rückgabe zustimmen. Bei Erbverträgen müssen alle Vertragsparteien im Termin anwesend sein und einer Rückgabe zustimmen.

Kontaktdaten:

E-Mail-Adresse: AGWIL-Nachlassgericht@justiz.niedersachsen.de

Telefon: 04431 / 84 0

Bei weiteren allgemeinen Fragen kontaktieren Sie gerne den INFOServie der Niedersächsischen Justiz: 0800 111 2021

 

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln