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Berufliche Betreuerinnen und Betreuer können auf Antrag die für sie maßgebliche Vergütungstabelle feststellen lassen. Die Feststellung der Vergütungstabelle kann auf Antrag geändert werden, wenn eine Änderung der Voraussetzungen eingetreten ist.
Hier gelangen Sie zu dem Antrag auf Feststellung oder Änderung der Vergütungstabelle: