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Prozesskostenhilfe

Mit der Prozesskostenhilfe werden die Kosten eines Gerichtsverfahrens und die eigenen Anwaltskosten finanziert. Sie können Prozesskostenhilfe bekommen, wenn Sie ein Gerichtsverfahren eröffnen oder sich vor Gericht verteidigen wollen. Sie müssen dem Gericht nachweisen, das Sie sich die Kosten nicht leisten können. Das Gericht entscheidet dann, ob Sie Prozesskostenhilfe erhalten. Weitere Informationen und die Möglichkeit, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse online auszufüllen, erhalten Sie hier:

Wegweiser Kontopfändung

Ihr Konto wurde gepfändet? Auf der Website service.justiz.de hilft Ihnen der "Wegweiser Kontopfändung" dabei, schnell und einfach herauszufinden, welche Rechte Sie haben. Nach der Beantwortung weniger Fragen bekommen Sie übersichtliche Informationen dazu, was Sie in Ihrer Situation machen können, um Ihre Existenz zu sichern.

Neuer Online Service für Beratungshilfe

Das Bundesministerium der Justiz und die Justizministerien der Länder entwickeln gemeinsam einen Online Service für Beratungshilfe. Auf der Website gibt es Informationen, einen Vorab-Check und die Möglichkeit, den Antrag online auszufüllen.
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